Schriftstücke rechtssicher zustellen

Wichtige Schriftstücke rechtssicher zustellen und den Zugang beweisen

In vielen Fällen knüpft das Recht Folgen an den rechtzeitigen Zugang einer schriftlichen Erklärung, wie z.B. bei einer mietrechtlichen Kündigung, bei der es um die Kündigungsfrist geht. Wenn der Adressat sich auf den Standpunkt stellt, er habe nichts bekommen, hat der Absender mitunter das Nachsehen, denn er muss den Zugang beweisen. Aber wie?

Nicht wirklich praktisch ist das teure Übergabe-Einschreiben. Wenn der Postbote die betreffende Person nicht zu Hause antrifft, nimmt er das Schreiben wieder mit und hinterlässt lediglich einen Benachrichtigungs-Zettel, wonach der Empfänger den Brief nun auf der Post abholen kann. Tut er das nicht, geht das Schreiben zurück an den Absender. Dann gilt es zwar offiziell als zugestellt, aber in Wirklichkeit hat es der Empfänger eben nicht gelesen und wird somit auch nicht entsprechend handeln.

Besser (und billiger) ist insoweit das Einwurf-Einschreiben. Hier erhält der Absender einen Beleg, dass und wann sein Schreiben in den Briefkasten des Empfängers eingelegt wurde, der ja verpflichtet ist, seinen Briefkasten zu kontrollieren. Damit hat er den Zugang seines Schriftstücks bewiesen, allerdings nicht dessen Inhalt.

Eine gute und sichere Alternative ist im Nahbereich die Zustellung durch Boten, das können auch Familienangehörige oder Freunde sein, wobei der Bote dann Zeuge ist und im Zweifel bezeugen können sollte, dass Ihr Kündigungsschreiben (und nicht irgendein anderes Stück Papier) in den Umschlag gesteckt und von ihm dann in den Briefkasten des Empfängers befördert wurde. Es empfiehlt sich, dass der Bote bzw. Zeuge Fotos von dem Schreiben, dem Briefumschlag sowie dem Briefkasten des Empfängers macht und sich außerdem Datum und Uhrzeit notiert.

Ebenfalls kann es sinnvoll sein, gerade bei größeren Unternehmen, den Empfänger auf allen bekannten Kanälen, auch per Fax oder E-Mail zu kontaktieren. Umso weniger wird er behaupten können, die Nachricht nicht erhalten zu haben, zumal wenn Sie einen Sendebeleg haben.

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