Behandlungsfehler und Patientenrechte

Guter Rat ist teuer, zumal in juristischen Fragen. Anders beim Medizinrechts-Beratungsnetz. Jeder Mensch bekommt hier ein kostenloses Orientierungsgespräch zu seiner eigenen Problemstellung in Medizin- und Sozialrecht.

Sowohl Patienten als auch Ärzte haben hier die Möglichkeit, sich ohne Kostenrisiko und in Wohnortnähe kompetenten Rat von den Vertrauensanwälten des Medizinrechts-Beratungsnetzes in medizinrechtlichen Fragen geben zu lassen: zur weiteren Vorgehensweise, weiteren Beratungsmöglichkeiten und zu Erfolgsaussichten in allen Bereichen der Patientenrechte. Also nicht nur im Konflikt mit dem Arzt, sondern auch bei Fragen zur Erstattung von Leistungen, Einstufung in der Pflegeversicherung und so weiter.

Haben Sie Fragen zum Patientenrecht? Jetzt Ihren Beratungstermin vereinbaren!

Mit Beratungsschein zum Vertrauensanwalt:

Wer Rat benötigt, kann sich an das Medizinrechts-Beratungsnetz wenden. Dazu steht eine kostenfreie, bundesweit einheitliche Telefonnummer (0800 – 073 24 83; Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr) zur Verfügung.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Medizinrechts-Beratungsnetzes fertigen einen Beratungsschein aus, auf dem alle wichtigen Angaben zum Ablauf zusammengefasst – einschließlich der Adresse des räumlich und fachlich nächstliegenden Vertrauensanwalts.

Mit dem Hinweis auf den Beratungsschein kann der Interessent einen Termin für die Erstberatung vereinbaren. Durch das Gespräch wird der Ratsuchende so informiert, dass er anschließend selbst die Entscheidung über sein weiteres Vorgehen treffen kann.

Vertrauensanwälte des Medizinrechtsanwälte e.V.

Die Stiftung Gesundheit hat im Jahr 2000 das Medizinrechts-Beratungsnetz initiiert und dessen Entwicklung begleitet. Zusammengeschlossen haben sich die Vertrauensanwälte im Medizinrechtsanwälte e. V..

Als Träger des Medizinrechts-Beratungsnetzes setzt der Verein konsequent auf die Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Rechtsanwälten, die im Medizinrecht erfahren sind und sich kontinuierlich fortbilden. Denn neben dem Fachwissen ist auch die notwendige Erfahrung der Anwälte entscheidend.

Kooperationen des Medizinrechtsanwälte e.V.

Auf Bundesebene arbeitet der Medizinrechtsanwälte e.V. unter anderem mit dem Hartmannbund – Verband der Ärzte Deutschlands e.V. und dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband zusammen.

Sachverständigenliste

Die Vertrauensanwälte und die Mitglieder des Medizinrechtsanwälte e.V. haben exklusiven Zugang zu der Sachverständigenliste, in der erfahrene Gutachter aller medizinischen Fachdisziplinen verzeichnet sind. Auch dies ist ein Element der Qualitätssicherung und –förderung im Rahmen des Medizinrechts-Beratungsnetzes.

Deutscher Medizinrechtstag

Gemeinsam mit dem Medizinrechtsanwälte e.V. veranstaltet die Stiftung Gesundheit jährlich in einer anderen Stadt den Deutschen Medizinrechtstag.

Der Kongress dient der individuellen Fortbildung, dem interdisziplinären Austausch, der gemeinsamen Entwicklung von Erkenntnissen sowie der Kontaktpflege von Medizinrechts-Anwälten und Medizinern. Namhafte Referenten aus Justiz, Wissenschaft, Praxis, Verbänden und Politik beleuchten im Rahmen der Veranstaltung jeweils einen Themenkreis aus unterschiedlichen Perspektiven.

Haben Sie Fragen zum Patientenrecht? Jetzt Ihren Beratungstermin vereinbaren!