Wichtige Schriftstücke rechtssicher zustellen und den Zugang beweisen
In vielen Fällen knüpft das Recht Folgen an den rechtzeitigen Zugang einer schriftlichen Erklärung, wie z.B. bei einer mietrechtlichen Kündigung, bei der es um die Kündigungsfrist geht. Wenn der Adressat sich auf den Standpunkt stellt, er habe nichts bekommen, hat der Absender mitunter das Nachsehen, denn er muss den Zugang beweisen. Aber wie?