Arbeitnehmerdatenschutz

Arbeitnehmerdatenschutz

Arbeitnehmer haben nach der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) Auskunftsansprüche gegenüber ihrem Arbeitgeber gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO. So kann der Arbeitnehmer Auskunft verlangen über die Verarbeitungszwecke einschließlich der spezifischen Verwendungen, die der Arbeitgeber mit seinen personenbezogenen Daten getätigt hat und tätigen wird.