Unterhalt

Unterhalt

Das Familienrecht kennt verschiedene Unterhaltsansprüche. Zur Ermittlung der Höhe des Anspruchs ist ein Auskunftsanspruch über Einkommen und Vermögen des Unterhaltsverpflichteten geltend zu machen. Hinsichtlich der erteilten Auskunft besteht ein Beleganspruch, d.h. die Auskunft ist anhand von Belegen glaubhaft zu machen. Dies gilt hinsichtlich aller Unterhaltsansprüche.