Erbstreit um Nachlass: Akte „Nachlass“ mit Schlüsseln auf dem Tisch, drei Angehörige im Konflikt.

Wenn Erben zur Belastung werden

Erbengemeinschaft – Rechte, Pflichten und Wege aus der Erbenfalle

Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Was nach Zusammenhalt klingt, führt in der Praxis häufig zu Spannungen, Stillstand und Konflikten. Viele Betroffene wissen nicht, wie sie mit Miterben umgehen sollen, die blockieren, nichts herausgeben oder allein handeln.

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben – etwa Geschwister, Ehegatte und Kinder oder mehrere Enkel. Sie werden gemeinschaftliche Eigentümer des gesamten Nachlasses.
Kein Miterbe darf allein über einzelne Gegenstände verfügen, bis der Nachlass auseinandergesetzt ist (§ 2032 BGB).

Beispiel:
Stirbt die Mutter und hinterlässt zwei Kinder, gehören beiden Wohnung, Konto und Auto gemeinsam. Kein Miterbe darf die Immobilie verkaufen, ohne Zustimmung des anderen.

Rechte und Pflichten der Miterben

Alle Miterben sind gleichberechtigt. Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden. Nur Maßnahmen zur Erhaltung des Nachlasses – etwa Dachreparatur oder Steuerzahlung – darf jeder allein veranlassen.
Pflichten bestehen in der ordnungsgemäßen Verwaltung, Begleichung von Schulden und Auskunftserteilung. Wer Nachlassgegenstände ohne Zustimmung verkauft oder nutzt, riskiert Schadensersatz.

Häufige Fragen:
Kann ich meinen Anteil verkaufen? – Ja, aber nur den ideellen Anteil an der gesamten Erbengemeinschaft, nicht an einzelnen Gegenständen. Käufer sind oft die Miterben, selten andere Investoren.
Kann ich die Teilung erzwingen? – Ja, jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB).
Was passiert, wenn sich niemand einigt? – Dann bleibt meist nur eine gerichtliche Auseinandersetzung oder die Teilungsversteigerung einer Immobilie.

Konfliktpunkt Immobilie

Immobilien sind der häufigste Streitpunkt. Wenn ein Miterbe im Nachlasshaus wohnt oder ein anderer den Verkauf blockiert, kommt es leicht zum Zerwürfnis.
Beispiel:
Drei Geschwister erben das Elternhaus. Eine Schwester wohnt darin, zwei wollen verkaufen. Kommt keine Einigung zustande, kann jeder beim Amtsgericht eine Teilungsversteigerung beantragen. Das Haus wird öffentlich versteigert – oft mit Verlusten für alle.
Ein Anwalt kann hier wirtschaftlich sinnvollere Lösungen finden: Auszahlung einzelner Erben, einvernehmlicher Verkauf oder Übertragung an ein Familienmitglied mit Ausgleichszahlung.

Verwaltung und Nachlassverzeichnis

Bis zur endgültigen Auseinandersetzung muss der Nachlass ordnungsgemäß verwaltet werden. Dazu gehören die Ermittlung sämtlicher Vermögenswerte, das Begleichen von Schulden, die Klärung laufender Verträge und Versicherungen.
Problematisch ist, wenn ein Miterbe allein Zugriff auf Konten oder Unterlagen hat. Jeder Erbe kann dann Auskunft und Rechnungslegung verlangen. Wird dies verweigert, lässt sich der Anspruch gerichtlich durchsetzen.

Wie kann man eine Erbengemeinschaft auflösen?

Ziel ist immer die Auseinandersetzung, also die Verteilung des Nachlasses. Sie erfolgt durch einen Auseinandersetzungsvertrag, der regelt, wer was erhält. Voraussetzung ist Einstimmigkeit aller Erben.
Wenn Einigung unmöglich ist, kommen Alternativen in Betracht:
Verkauf des Erbanteils an Miterben oder Dritte,
Teilungsversteigerung von Immobilien,
gerichtliche Entscheidung über die Verteilung.
Ohne klare rechtliche Struktur verlieren Erbengemeinschaften leicht an Wert – durch Streit, Verzögerung oder unüberlegte Schritte.

Wann hilft ein Anwalt weiter?

Ein erfahrener Anwalt kann
die Rechtsposition jedes Miterben prüfen,
Nachlasswerte und Ansprüche ermitteln,
Auseinandersetzungsverträge entwerfen,
Teilungsversteigerungen vermeiden oder begleiten,
und Vermittlungslösungen entwickeln, bevor Streit eskaliert.
Gerade bei zerrütteten Familienverhältnissen ist anwaltliche Neutralität oft der einzige Weg, festgefahrene Situationen zu lösen.

Erbengemeinschaft oder Streit unter Miterben?

Unterschiedliche Interessen, Emotionen und wirtschaftliche Vorstellungen führen in Erbengemeinschaften schnell zu Konflikten. Wer frühzeitig rechtliche Unterstützung sucht, kann Streit vermeiden, Werte erhalten und eine faire Auseinandersetzung erreichen.
Wir prüfen Ihre Ansprüche, führen Verhandlungen und gestalten rechtssichere Lösungen – außergerichtlich oder gerichtlich. Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung im Erbrecht, damit aus Ihrem Erbe kein Dauerstreit wird.