Privatversicherungsrecht
Nahezu jeder Bereich des Lebens kann versichert werden. Sinn und Zweck der abgeschlossenen Versicherung ist es, im Schadensfall einen Ausgleich zu erhalten und insoweit das natürliche Lebensrisiko zu reduzieren.
Streitpunkte ergeben sich oftmals dann, wenn es darum geht, wer von wem was und warum erhält.
Dies gilt z.B. für die Frage, ob der Versicherer nach einem Versicherungsfall, zum Beispiel einem Autounfall, zahlen muss. Nicht selten sind zur Klärung dieser Fragen Sachverständigengutachten erforderlich. Dies gilt insbesondere bei größeren Schäden oder komplizierten Sachverhalten, etwa in medizinischen Fragen.
Weitere Streitpunkte können auftreten, wenn der Versicherer das Vertragsverhältnis lösen will. Gründe hierfür sind, dass der Versicherte vermeintlich falsche Angaben beim Vertragsschluss gemacht hat oder aber die Versicherung zu häufig in Anspruch nimmt.
Ein kurzer Überblick über verschiedene Gruppen der Versicherungen
Haftpflichtversicherungen werden abgeschlossen, damit der Versicherte dann, wenn er für einen Schaden in Haftung genommen wird, diesen begleichen kann. Dies ist insbesondere für hohe Haftungssummen bedeutsam. Beispiele sind die allgemeine Haftpflicht, die Berufshaftpflicht oder die Produkthaftpflicht. Sofern der Versicherte nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig den Schaden selbst verursacht hat, tritt der Versicherer für diesen ein. Streitpunkte zwischen den Beteiligten können die Einstandspflicht des Versicherers und die Einstandshöhe sein.
Im Rahmen des Straßenverkehrs existieren ebenfalls Versicherungen, wobei insbesondere die Kasko Versicherung in Ihren verschiedenen Ausführenden und die Kfz Haftpflichtversicherung von Bedeutung sind. Die Kfz Haftpflichtversicherung ist auch im Rahmen des Verkehrsrechts von besonderer Bedeutung.
Durch sogenannte Sachversicherungen können verschiedenste Gegenstände des Alltags gegen Beschädigungen versichert werden. Beispielsweise genannt seien Hausrat- und Wohngebäudeversicherung, Einbruchdiebstahlversicherung und Feuerversicherungen. Diese Versicherungen sind im Falle des Versicherungsfalls von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Der Versicherte ist jedoch auch hier gehalten, den Eintritt des Versicherungsfalls nicht voraussehbar begünstigt zu haben.
Im Rahmen des Berufslebens und der Gesundheit, sowie im Hinblick auf das Alter bieten sich diverse Versicherungen als sinnvolle Alternativen zu den gesetzlichen Versicherungen an. Der Lebensabend kann durch Abschluss von Lebensversicherungen und Teilhabe an betrieblicher Altersvorsorge, welche in vielen großen Unternehmen durchgeführt wird, erleichtert werden. Für den Fall der Krankheit bieten private Krankenversicherungen in der Regel Alternativen zur gesetzlichen Krankenversicherung, was auch für die Berufsunfähigkeit und Unfallversicherung gilt.
Versicherungen sollen die Risiken eines Schadens minimieren. Sollte dies in Ihrem Falle nicht erfolgen beraten wir Sie gerne zum privaten Versicherungsrecht.