Verkehrsrecht: vom Blechschaden bis zur Unfallflucht
Sie hatten einen Unfall und befürchten, dass der Unfallgegner Sie übervorteilen will. Vielleicht ermittelt auch die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung, Unfallflucht, Nötigung im Straßenverkehr oder ähnlicher Delikte und es droht ein Führerscheinentzug.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten auf allen Gebieten des weit verzweigten Verkehrsrechts, übernehmen die Strafverteidigung und wickeln Unfälle zügig und unbürokratisch ab.
Verkehrssünderkartei
Zum 1.5.2014 trat die Neuregelung des Flensburger Punktesystems in Kraft.Bepunktet werden nur die in Anlage 13 zur Fahrerlaubnisverordnung genannten Ordnungswidrigkeiten ab einer Geldbuße von 60 € und Verkehrsstraftaten. Nicht mehr eingetragen werden seit dem 1.5.2014 solche Taten, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit stehen, wie z.B. Beleidigung im Straßenverkehr, Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz, Unberechtigtes Befahren der Umweltzone, Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage. Wer derartige Eintragungen nach altem Recht im Verkehrszentralregister stehen hat, darf sich darauf freuen, dass diese Punkte zum 1.5.2014 automatisch gelöscht wurden.
Die schlechte Nachricht: Ordnungswidrigkeiten werden wieder einmal teurer. Etliche Verkehrsordnungswidrigkeiten, z.B. Handyverstoß oder Winterreifenpflicht (bisher 40 €) werden um 20 € angehoben. Noch teurer werden Delikte, die in Zukunft nicht mehr mit Punkten in Flensburg geahndet werden. So kostet das Fahren in der Umweltzone künftig 80 € statt 40 € und der Fahrtenbuchverstoß 100 € statt 50 €.
Der Kern der Reform bestand darin, dass man in Zukunft bis zur Entziehung der Fahrerlaubnis nicht mehr wie bisher 18 Punkte ansammeln kann, sondern nur noch 8. Pro Verstoß gibt es maximal 3 Punkte – für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis. Für Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis und grobe Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot gibt es 2 Punkte, für alle anderen Verkehrsordnungswidrigkeiten 1 Punkt. Alte Punkte wurden umgerechnet.
Bei einem Punktestand von 1-5 kann nach neuem Recht durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar nur noch 1 Punkt abgebaut werden. Nach altem Recht konnten bei einem Punktestand bis 8 durch ein Aufbauseminar 4 Punkte, bei einem höheren Punktestand 2 Punkte abgebaut werden.
Auskunft über Punktestand
Ihren Punktestand in Flensburg können Sie kostenlos unter der Anschrift Kraftfahrt-Bundesamt, Verkehrszentralregister, 24932 Flensburg, erfragen. Hierzu genügt ein formloser, von Ihnen persönlich unterschriebener Antrag, der Ihre Personaldaten enthalten muss, d.h. Familienname, Geburtsname (auch wenn dieser gleich dem Familiennamen ist!), sämtliche Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort; außerdem ist eine einfache Kopie des Personalausweises oder Reisepasses beizufügen.Auskunft erhält auch ein von Ihnen bevollmächtigter Anwalt.