Generation 50+ – Recht für ältere Mitbürger
Auf Generation 50+ bzw. die Altersgruppe 50+ kommen große Herausforderungen zu. Denn sie muss sinnvoll und vor allem frühzeitig rund um das Älterwerden planen und auch rechtliche Weichenstellungen vornehmen. Und die Durchsetzung ihrer Ansprüche führt zu immer mehr Herausforderungen. Dies betrifft die Beratungspraxis wie auch in der Wahrnehmung der Interessen vor Behörden und Gerichten zu ihren Gunsten. Schließlich bedarf es in zahlreichen Rechtsgebieten fachkundige Beratung und Vertretung. Im Wesentlichen beraten und vertreten wir in folgenden Schwerpunkten die Altersklasse 50+:
Demographischer Wandel
Der demographische Wandel rückt die Älteren und somit die Altersstufe 50+ immer mehr in den Fokus der Politik. Daher erfolgten in den letzten Jahren zahlreiche Änderungen bestehender Gesetze zugunsten dieser Altersgruppe. Somit ist erkennbar, dass die Politik reagiert. Denn diese Gesetze sollen die Interessen Älterer wahren und durchsetzen. Erstens haben ältere Menschen andere Bedürfnisse als jüngere. Zweitens nimmt die Generation 50+, anderes als in der Vergangenheit, selbstbestimmt ihre Interessen wahr. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche in der Altersgruppe 50+ durchzusetzen.
Kosten der Beratung und Vertretung
Grundlage der anwaltlichen Vergütung ist ein Mandatsvertrag. Dieser wird zu Beginn er Beauftragung zu einer Beratung oder einer Vertretung gegenüber Dritten erteilt.
Zahlreiche Vergütungsvorschriften der Anwaltsvergütung sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) enthalten. Dieses ist aber nicht abschließend. Anwälte dürfen aus berufsrechtlichen Gründen nicht unentgeltlich tätig werden. Daher gilt: sofern nicht anders geregelt ist, muss nach dem RVG abgerechnet werden.
Der Mandant sollte sich auch bewusst sein: “ Was nix kostet ist nix wert.“ Denn der Rechts- oder Fachanwalt sollte sich bei der Beratung Zeit für Sie Zeit nehmen. Erstens muss er Ihren persönlichen Sachverhalt zu erfassen. Zweitens soll er Sie individuell beraten bzw. vertreten. Drittens: bei Massenanbietern wird mancher Mandant Opfer eines „Einheitsbreis“, da aus unserer Sicht hier der individuelle Rechtsrat zugunsten einen „generalisierenden“ Rechtsrates ersetzt wird.
Hier finden Sie spezielle Informationen zu der Anwaltsvergütung und zur Vorsorgevollmacht.