Medizinrecht: Arztrecht, Zahnarztrecht und Haftungsfragen der Heilberufe
Wir beraten und Angehörige der Heilberufe wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und andere Angehörige medizinischer Berufe sowie Krankenhäuser, Kliniken, MVZ-Träger und Pflegeeinrichtungen in allen rechtlichen Bereichen, die das Gesundheitswesen berühren, ob im Arztrecht, Arzthaftungsrecht und mehr.
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Unsere Kompetenzen im Arztrecht, Medizinrecht und darüber hinaus
Arzthaftungsrecht: Vertretung gegenüber Vorwürfen fehlerhafter Behandlung von Patienten, in Schadensersatz- und Schmerzensgeldprozessen
Arztstrafrecht: Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe, z.B. Körperverletzung
Arztrecht,Ärztliches Berufs- / Standesrecht: Berufspflichten, Diziplinarverfahren, Approbation, Weiterbildung, Werbung und neue Medien
Recht der gesetzlichen KV und PV: Zulassungsverfahren zur vertragskassenärztlichen Versorgung, Versorgungs- und Heimverträge, Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen, Vergütungsstreitigkeiten
Vertragsrecht: Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, Kooperationsverträge, MVZ, Integrierte Versorgung, Praxiskauf- und Praxisverkauf
Inkasso: Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Honoraren
Arbeitsrecht: Beratung und Vertretung der im Gesundheitswesen tätigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Dienstrecht der Krankenhausärzte
Sonstige Rechtsfragen: Datenschutz, Vertragsgestaltung, Mietrecht, Arzttestamente, Erbrecht
Tipps zur Vermeidung von Strafverfahren
Vorwürfe von Patienten über Behandlungsfehler führen oft zu Strafanzeigen und somit zu erheblichen Unannehmlichkeiten für Mediziner, auch wenn sie sich am Ende als unbegründet erweisen. Ein paar einfache Verhaltensregeln helfen, dieses Risiko im Vorfeld zu vermeiden.
Ordentliche Aufklärung der Patienten und Dokumentation der Behandlung. Zum Streit kommt es häufig deshalb, weil Patienten sich nicht ausreichend informiert fühlen.
Erhebt ein Patient konkrete Behandlungsfehler-Vorwürfe, nehmen Sie sich Zeit für ein ausführliches Gespräch und lassen ihn seine Sicht der Dinge schildern, bevor Sie dazu sachlich Stellung nehmen.
Das wichtigste Mittel der Deeskalation heißt Zuhören. Geben Sie sich freundlich und kooperativ, zeigen Sie Mitgefühl für die Situation des Patienten, doch gestehen Sie keine Schuld ein. Zu Strafanzeigen kommt es oft nur deshalb, weil Patienten sich nicht ernst genommen und arrogant behandelt fühlen.
Händigen Sie auf Verlangen die vollständigen Behandlungsunterlagen an den Patienten aus, in Kopie aber ohne Schwärzungen, Lücken oder Veränderungen. Darauf hat der Patient Anspruch.
Sollten Sie dem Patienten nicht vermitteln können, dass alles lege artis war, bieten Sie ihm an, Ihre Berufshaftpflichtversicherung zu informieren, diese werde sich mit ihm in Verbindung setzen. Gefährden Sie aber nicht den Versicherungsschutz durch ein Schuldanerkenntnis.
Selbst wenn Ihnen wirklich ein Behandlungsfehler unterlaufen sein sollte, haben Sie im Gespräch mit dem Patienten die Möglichkeit, eine Strafanzeige und weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Der Wunsch nach Information und Empathie steht bei den meisten Patienten im Vordergrund.
Verhalten bei Ermittlungsverfahren
Im laufenden Ermittlungsverfahren empfiehlt sich die sofortige Konsultation eines Anwalts. In Arzthaftungsfällen ist zudem die Information der Haftpflichtversicherung notwendig, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Oft schließt die Haftpflichtversicherung auch eine bestimmte Kostendeckung für Strafrechtsschutz ein. Versäumnisse zu Beginn eines Verfahrens können teurer zu stehen kommen als jeder Anwalts-Rat:
Verhalten bei Praxisdurchsuchung
Insbesondere im Bereich der wirtschafts-strafrechtlichen Delikte erfahren Betroffene oft erst dann von einem Ermittlungsverfahren, wenn die Durchsuchung ihrer Praxis stattfindet. In der Regel kann die laufende Durchsuchung nicht verhindert werden. Dennoch ist es für den weiteren Verlauf des Strafverfahrens wichtig, bestimmte Verhaltensmaßregeln zu beachten: