Anwalt für Familienrecht – wir helfen von der Eheschließung bis zur Scheidung

Auf familienrechtlichem Gebiet bieten wir Ihnen gerichtliche und außergerichtliche Beratung an . Ferner wir stellen wir eine Vertretung sowie Beratung im Zusammenhang rund um die eheliche Vertragsgestaltung bereit.

Das Familienrecht regelt rechtliche Fragen, die sich oft, aber nicht immer im Zusammenhang mit dem Scheitern einer Ehe stellen. Zum Familienrecht gehören unter anderem das erstellen von Eheverträgen und die Fragen um Trennung und Scheidung. Auch die Regelung des Unterhalts für Ehegatten und Kinder, die Regelung des Sorgerechts sowie der Versorgungsausgleich ist Bestandteil des Familienrechts.

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Wenn die Ehe scheitert

Scheitert eine Ehe und kommt es zur Trennung, sind viele Fragen zu klären. Häufig soll zeitnah die Ehe geschieden werden. Ob und wann dies erfolgen sollte, ist gut zu überlegen. Auch zu erörtern ist mit unserem Anwalt für Familienrecht im Einzelfall, ob im Zusammenhang mit der beabsichtigten Scheidung ein Ehevertrag hinsichtlich der Scheidungs- bzw. Trennungsfolgen zu schließen ist. Damit kann ein gerichtlicher Streit vermieden werden.

Scheidung und Versorgungsausgleich

Die Scheidung erfolgt vor dem Familiengericht. Der Versorgungsausgleich wird in der Regel im Verbundverfahren bei dieser Gelegenheit geklärt. Hierbei handelt es sich um die Aufteilung der Rentenanwartschaften und sonstiger Altersvorsorge beider Ehepartner. Bei dem Versorgungsausgleich gilt eine Vertretungszwang durch einen Anwalt.

Fragen des Unterhalts

Mit der Trennung einher gehen regelmäßig Fragen zum Unterhalt. Die Höhe des Kindesunterhalts ist zu klären. Dies kann den Minderjährigenunterhalt und den Volljährigenunterhalt betreffen. Beide Unterhaltsansprüche sind nicht identisch. Die Ehegatten haben zu klären, ob Anspruch auf Trennungsunterhalt oder nachehelichen Ehegattenunterhalt besteht. Diese Ansprüche sollten zeitnah beim Anwalt für Familienrecht geklärt werden.

Umgangs- und Sorgerecht

Im Kindeswohlinteresse ist es geboten, eine Verständigung über Umgangs- und Sorgerecht zu treffen. Es ist sinnvoll dies schriftlich zu tun.

Vermögensauseinandersetzung

Speziell bei langer Ehedauer ist die Frage der Vermögensauseinandersetzung von Bedeutung, wenn das Vermögen eines Ehegatten sich erheblich vermehrt hat. Das Gesetz sieht hierzu das Zugewinnausgleichsverfahren vor. Hierbei wird der jeweilige Zugewinn des Endvermögens gegenüber dem Anfangsvermögen für beide Ehegatten ermittelt. Die jeweiligen Zugewinne werden dann verglichen. Der Zugewinnausgleichsanspruch besteht in Höhe der Hälfte der Differenz der jeweiligen Zugewinne zueinander. Der Zugewinn wird nach Auswertung bestimmter Unterlagen bezüglich des Vermögensstandes an bestimmten Stichtagen berechnet.

Weitere Fragen

Anlässlich der Trennung können auch Fragen im Zusammenhang mit der Ehewohnung und Haushaltsgegenständen bei einem Anwalt für Familienrecht klärungsbedürftig sein. Sofern eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kann gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Den aktuellen gesetzlichen Rahmen für die Kosten (Honorar) von einem Anwalt oder Fachanwalt gegenüber Verbrauchern ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG 2021). Leider ist die genaue Höhe der Kosten nach wie vor nur selten exakt vorauszusehen. Das liegt daran, dass das RVG eine Vielzahl von Tatbeständen kennt, die – sofern sie denn eintreten, was bei Mandatsbeginn noch durchaus ungewiss ist – Gebühren (Kosten) auslösen. Ein hoch qualifizierter Fachanwalt ist hierbei nicht teurer als ein Generalist. In einigen Fällen schließen wir Honorarvereinbarungen ab, wenn etwa einer überdurchschnittlicher Arbeitsaufwand anfällt.

Im Familienrecht werden Kosten durch Rechtsschutzversicherungen in der Regel nur für Erstberatungsgespräche übernommen. Eine mündliche Erstberatung kostet den Verbraucher gegenüber dem Anwalt jedenfalls nicht mehr als 190 EUR zzgl. Mehrwertsteuer und gegebenenfalls einer Auslagenpauschale in Höhe von 20 EUR.

Kommt es zu einer außergerichtlichen Vertretung, berechnen wir das Honorar (Kosten) bei Verbrauchern nach dem Streitwert. Der Gebührenansatz liegt hierbei zwischen ein  0,5 bis 2,5, je nach Aufwand. Entscheidend ist hierbei der Streitwert, bei dem im Familienrecht zahlreiche Besonderheiten gelten. Näheres hierzu erläutert Ihnen gerne unser hoch qualifizierter Fachanwalt.

Familienrecht

Die Kosten im Prozessverfahren sind höher. Der Gebührenansatz liegt in der ersten Instanz regelmäßig zwischen 1,3 bis 3,5, je nach Aufwand, zuzüglich der Gerichtskosten. Beispielsweise ist Grundlage der Kostenberechnung für die Ehescheidung das Jahresbruttoeinkommen beider Noch-Ehepartner. In einigen Fällen kann auch ein höherer Gesamtgebührensatz anfallen. Näheres hierzu erläutert Ihnen gerne unser hoch qualifizierter (Fach) Anwalt für Familienrecht.

Bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen besteht die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen.

Internetratgeber Recht, Zeitschrift für das ganze Familie sowie den Ratgeber zum Thema “Familien- und Scheidungsrecht.