Anwälte Kanzlei Dr. Weber

Unsere Kanzlei besteht aus einem engagierten Team von Rechtsanwälten, die sich durch ihre fachliche Kompetenz und ihr Engagement auszeichnen. Wir sind spezialisiert auf verschiedene Rechtsgebiete und bieten unseren Mandanten individuelle Lösungen für ihre rechtlichen Herausforderungen.

Durch unsere langjährige Erfahrung und unser umfangreiches Fachwissen sind wir in der Lage, Ihnen kompetent und zuverlässig zur Seite zu stehen. Dabei legt unsere Kanzlei großen Wert auf eine persönliche Betreuung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen.

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Dr. Sybille Weber
Rechtsanwältin Dr. Sybille Weber

und Fachanwältin für Medizinrecht und Expertin für Strafrecht


Die Gründliche

„Ich höre mir gern die Geschichten der Menschen an und schreibe auch gern. Manchmal muss man sehr genau zuhören und hinschauen, um den Punkt zu finden, mit dem man einen Rechtsstreit gewinnen kann. Das finde ich an dieser Tätigkeit so spannend.“

  • Rechtsanwältin seit 1998
  • Fachanwältin für Medizinrecht seit 2013
Michael Hennig
Rechtsanwalt Michel Hennig

und Fachanwalt Familienrecht und Fachanwalt für Sozialrecht


Der Realist

„Ich bin in einem Lehrerhaushalt mit noch 2 Brüdern aufgewachsen – da lernt man, Gerechtigkeit zu schätzen und sich durchzusetzen. Diese Fähigkeiten und die nötige Sozialkompetenz muss man als Familienrechtsanwalt haben. Ich setze mich auch gern für andere Menschen ein.“

  • Rechtsanwalt seit 2009
  • Fachanwalt für Sozialrecht seit 2012
  • Fachanwalt für Familienrecht seit 2015
Stefan Weber
Rechtsanwalt Stefan A. Weber

und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht


Der Weltverbesserer

„Ich will Menschen helfen, und ich kann gut reden. Ich bin schon seit Schulzeiten politisch in der CDU aktiv. Beruflich hat mich meine erste Stelle als Jurist beim Sozialverband Deutschland geprägt, dessen Interessen ich dann auch als politischer Referent in der Sozialpolitischen Abteilung auf Bundesebene in Berlin vertreten habe. Dem Sozialrecht bin ich treu geblieben.“

  • Rechtsanwalt seit 1999
  • Fachanwalt für Sozialrecht seit 2007
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2013
  • Lehrbeauftragter der Hochschule Düsseldorf HSD seit 2017

Wer darf sich Rechtsanwalt/Rechtsanwältin nennen, wer Fachanwalt/Fachanwältin und was ist der Unterschied?

Jeder Fachanwalt und jede Fachanwältin ist zugleich auch Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin. Und umgekehrt sind aber keineswegs alle Rechtsanwälte auch Fachanwälte.

Rechtsanwälte sind Volljurist/innen, die ein Hochschulstudium der Rechtswissenschaften sowie ein anschließendes Referendariat jeweils erfolgreich mit dem ersten und zweiten Staatsexamen abgeschlossen haben. Nach bestandenem zweiten Staatsexamen kann dann die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beim örtlich zuständigen Gericht beantragt werden.

Fachanwälte sind Rechtsanwälte, die sich darüber hinaus in bestimmten Fachgebieten besondere Kenntnisse und Fähigkeiten angeeignet haben. Voraussetzung zum Erwerb des Fachanwaltstitels ist der Besuch eines Fachanwaltslehrgangs und das Bestehen der entsprechenden schriftlichen Prüfungen. Ferner müssen die Fachanwaltsanwärter der zuständigen Rechtsanwaltskammer eine bestimmte Anzahl an praktischen Fällen nachweisen, die sie innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren bearbeitet haben. Der Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer entscheidet dann, ob die Voraussetzungen für die Verleihung des Fachanwaltstitels vorliegen oder ob noch eine mündliche Prüfung durchgeführt werden soll.

Rechtsanwälte, die einen Fachanwaltstitel verliehen bekommen haben, sind verpflichtet, sich jährlich auf dem betreffenden Fachgebiet fortzubilden. Sodann müssen sie der zuständigen Rechtsanwaltskammer entsprechende Seminarbescheinigungen über mindestens 15 Fortbildungsstunden im Jahr vorzulegen.

Die hohen Anforderungen an den Erwerb des Fachanwaltstitels sollen eine entsprechend hohe Qualität der Beratung und Vertretung in den Spezialgebieten sicherstellen. Auch Rechtsanwälte haben ein breites Allgemeinwissen, das sich auf alle rechtlichen Bereiche erstreckt. Fachanwälte haben zusätzliches vertieftes Spezialwissen in den jeweiligen Fachgebieten. Selbstverständlich können auch Rechtsanwälte ohne Fachanwaltstitel Spezialwissen in verschiedenen Bereichen haben. Doch nur bei einem ausgewiesenen Fachanwalt oder einer Fachanwältin können Sie sicher sein, dass dieses Wissen auch wirklich vorhanden ist. Je mehr Rechtsgebiete eine einzelner Rechtsanwalt bewirbt, desto weniger Spezialwissen dürfte er in den einzelnen Rechtsgebieten aufweisen. Insoweit leben wir in einem Zeitalter, wo Spezialwissen immer wichtiger wird. Denn auch die Lebenssachverhalte werden komplexer und die Rechtsgrundlagen (Gesetze, Verordnungen u.a.) umfangreicher.

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